Nightquest1000 hat geschrieben: Mi 27. Mär 2019, 14:47
Wenn man irgendwo ein Bild veröffentlicht, das jemand privat vor 100 Jahren gemacht hat, gibt es vermutlich niemanden mehr der an diesem Bild irgendein Recht hat.
Streng genommen müsste jeder Partyorganisator an dessen Party das Happy Birthday gesungen wird, Abgaben bezahlen. Das selbe gilt auch für Bilder die beispielsweise in einer PP Präsentation in einem Verein gezeigt werden. Allerdings kann man alles ad absurum führen. Einem Urheber entgehen keine Einnahmen, nur weil mal irgend was, irgendwo an einer Hinterhofparty benutzt wurde. Die Gema, Suisa und wie sie alle heissen, werden kaum jemand dafür belangen dass er für den Privatgebrauch einen Song von XY unter sein Ferienvideo gelegt hat. Ich hoffe dass das neue Urheberrecht so geregelt wird, dass die grossen I-Net Plattformen wie Youtube einfach eine festgelegte Summe an die Gema zahlen, ähnlich wie das Radiostationen oder Berufs DJ's heute schon machen. So kann man das elegant lösen. Das selbe kann man auch mit anderen Künstlerischen Werken machen. Uploadfilter braucht es keine.