Genemigung für bestimmte Modelle nötig?

Allgemeines zum Modellbau, das für alle Bereiche interessant ist oder keinem zugeordnet werden kann
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The Chaos
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Hoffe a Thema ist nicht falsch oder falsch zu verstehen
Es geht mir darum im Wettringer hatte ein Schiffsmodellbauer gefragt ob er sein RC Schiff mit flaggen und allem anderem auf einem öffentlichen Teich fahren darf das Schiff war glaube aus der zeit der Weimarer Republik nicht danach und man sagte ihm das er besondere Genehmigung wie Führungszeugnis der Polizei, Genehmigung des Ilka Einwilligung der Partei usw bräuchte auch um solche Modelle in der Wohnung zu haben wen sie durch ein Fenster einsehbar wären er stammte glaube aus Bremen weshalb für ihn wohl ein anderer 86a zutreffen würde
Fand zu dem Thema überhaupt nichts hoffe ihr könnt helfen
Also Thema nicht falsch verstehen Danke ;)
Zuletzt geändert von The Chaos am Sa 3. Nov 2018, 11:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Liebe Grüße
Chris
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eupemuc
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Da ich weiß, dass Du auch anders schreiben kannst, würde ich Dich bitten, den Beitrag nochmal zu überarbeiten. So ist er kaum lesbar.
Aber zum Thema selbst: Das mit Führungszeugnis, Genehmigung usw. ist natürlich Quatsch.
Wenn es verboten ist, dann hilft auch keine Genehmigung. Und was er zu Hause hat, geht nur ihn was an. Er sollte vlt. nicht ein Modell mit 1qm grosser Reichskriegsflagge auf das Fensterbrett stellen. Die Flaggen an dem Schiff werden ja nicht sooo groß sein? Bei der Reichskriegsflagge 1867-1935 könnte es evtl. Probleme geben, wenn er es öffentlich (z.B. auf dem Teich) zeigt:
https://verfassungsschutz.brandenburg.d ... tionen.pdf (letzte Seite)
Aber wieso soll für ihn ein „anderer 86a“ zutreffen?
Der §86a stammt aus dem StGB, das doch wohl auch in Bremen gilt.
Zuletzt geändert von eupemuc am Sa 3. Nov 2018, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, Eugen
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Admiral Hornblower
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Wir hatten ja vor einiger Zeit schon einmal die Diskussion um diese Art von Flaggen. Viktor hatte einen Text eingestellt und Phylax Lüdicke hatte eine, wie ich finde, sehr fundierte Ausführung zu diesem Thema geschrieben
viewtopic.php?f=12&t=5712&hilit=Flagge
@eupemuc
danke für den Querverweis zum Artikel des Verfassungsschutzes, ich kannte den Artikel, dachte aber das es sich um einen Kommentar zum Polizeigesetz handelte. Jetzt weis ich ja wo ich ihn finde.
Danke Jürgen
Zuletzt geändert von Admiral Hornblower am Sa 3. Nov 2018, 11:38, insgesamt 2-mal geändert.
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The Chaos
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ja danke hatte schnell unterwegs getippt, jetzt ist es besser lesbar und
das Thema stand ja im Wettringer, finde ich dort aber leider nicht mehr,
jemand hatte ihm da geantwortet und dan diese Behauptungen aufgestellt,
da er aus Bremen war wurde halt behauptet Bremen habe als Bundesland eigene Regelungen zur Reichskriegsflage abweichend zu den anderen Bundesländern.
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Liebe Grüße
Chris
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eupemuc
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Ich finde dazu beim Wettringer auch nichts.
Vielleicht wurde es gelöscht wegen offensichtlichem Quatsch, wie z.B.
...Einwilligung der Partei...
Welcher? :mrgreen:
Gruß, Eugen
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eupemuc
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@Admiral Hornblower: Danke für den Link. Kann mich zwar an den Titel erinnern, ich habe ihn aber damals nicht gelesen. Der Titel war wohl nicht interessant genug für mich ;)
Gruß, Eugen
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Admiral Hornblower
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@eupemuc
nichts zu danken, eigentlich muss ich mich bei Dir bedanken. Ich suche diesen Artikel des BFV nämlich schon länger! (Das hat aber nichts mit Modellbau zu tun, ich bräuchte ihn zu Schulungszwecken.)
Im übrigen gebe ich Dir vollkommen Recht, wenn man so liest was für Blödsinn über den 86 a StGB geschrieben wird, dann Rollen sich einem sprichwörtlich "die Fussnägel auf".

Gruss aus Köln
Jürgen
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